Ich kaufe/baue Wohneigentum. Kann ich mein Pensionskassenguthaben zur Finanzierung nutzen?
Zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum kann im Rahmen der Wohneigentumsförderungen (WEF) Pensionskassenguthaben bezogen oder verpfändet werden.
Zusätzliche Optionen sind die Rückzahlung von Hypotheken oder der Erwerb von Anteilsscheinen an Wohnbaugenossenschaften. Ein Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich. Nach dem 50. Lebensjahr ist der Betrag begrenzt. Den provisorisch errechneten maximalen Betrag, den Sie dafür verwenden können, entnehmen Sie Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis. Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin. Eine definitive Prüfung findet beim Einreichen des Antragsformulars statt.
Wenn das Wohneigentum verkauft wird, muss der vorbezogene Betrag zurückgezahlt werden. Ein Vorbezug kann eine Vorsorgelücke verursachen und es ist seitens der versicherten Person allenfalls eine private Zusatzversicherung abzuschliessen. Bei einer Verpfändung bleibt der volle Anspruch auf Versicherungsleistungen bestehen. Der Vorbezug oder die Verpfändung gilt nur für den Eigenbedarf.