Was ist das Referenzalter?
Das Referenzalter bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Altersleistung fällig wird. Mit der Reform der Altersvorsorge wurde der Begriff «Rentenalter» durch «Referenzalter» ersetzt. Ab dem 1. Januar 2024 gilt in der 2. Säule wie in der AHV für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Für Frauen wird das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben, indem es jährlich um drei Monate erhöht wird. Ab 2028 gilt dann für alle das Referenzalter von 65 Jahren.