FUTURA A bis Z

Was ist das Referenzalter?

Das Referenzalter in der Pensionskasse, auch bekannt als Rentenalter, ist das Alter, ab dem eine versicherte Person ihre Altersleistungen ohne Kürzungen beanspruchen kann. In der Schweiz beträgt das Referenzalter für Männer und Frauen einheitlich 65 Jahre.

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 haben eine Übergangsregelung, bei der das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben wird.

Welche Optionen bestehen?

Bei der Pensionierung können Sie bei der FUTURA wählen, ob Sie eine Rente oder Ihr Alterskapital beziehen möchten. Eine weitere Option ist eine Kombination aus beidem: Sie können sich einen Teilbetrag als Kapital auszahlen lassen und den Rest als monatliche Rente beziehen. Ihre individuelle Situation sowie Ihre persönlichen Bedürfnisse werden massgeblich auf diesen unwiderruflichen Entscheid einwirken. Und es empfiehlt sich, frühzeitig eine persönliche Finanzplanung durchzuführen.

Falls Sie einen Kapitalbezug beantragen möchten, finden Sie das Formular «Kapitalbezug Pensionierung» auf unserer Website unter Downloads. Verheiratete benötigen die schriftliche Zustimmung ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin.

Eine Kapitalanzeigefrist besteht bei der FUTURA nicht.

ZUM FORMULAR «Kapitalbezug»

 

Vor- und Nachteile?

Der Rentenbezug bietet grösstmögliche Sicherheit. Der Betrag (bei der FUTURA quartalsweise vorschüssig ausbezahlt) wird bis zum Lebensende ausgerichtet. Man muss sich nicht um die Geldanlage kümmern und hat regelmässiges, gleichbleibendes Einkommen.

Ein Kapitalbezug bietet zwar grösstmögliche Flexibilität im Bezug und Vererbbarkeit des Geldes, hat aber auch seine Nachteile. Die versicherte Person muss das bezogene Kapital eigenverantwortlich verwalten und einteilen. Sie trägt das Anlage- und Langlebigkeitsrisiko selbst. Beim Bezug des Geldes ist daran zu denken, dass die Kapitalleistung besteuert wird.

Ein Mischmodell kann sinnvoll sein.

Eine Anzeigefrist für den Kapitalbezug besteht bei der FUTURA nicht.

Wie hoch ist das Rentenalter in der Schweiz?

Das Referenzalter in der Pensionskasse, auch bekannt als Rentenalter, ist das Alter, ab dem eine versicherte Person ihre Altersleistungen ohne Kürzungen beanspruchen kann. In der Schweiz beträgt das Referenzalter für Männer und Frauen einheitlich 65 Jahre.

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 haben eine Übergangsregelung, bei der das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben wird.

Was bedeutet die Rückgewähr im Zusammenhang mit freiwilligen Einkäufen?

Falls die Rückgewähr im Vorsorgeplan vorgesehen ist, werden im Fall des Todes der versicherten Person freiwillige Einkäufe an die berechtigten Hinterbliebenen zurückerstattet. Die Begünstigungsordnung ist im Reglement unter Art. 6.6 oder hier zu finden:

ZUR BEGÜNSTIGUNGSORDNUNG

Was hat die Mobiliar bzw. Swiss Life mit der FUTURA zu tun?

Die FUTURA ist eine teilautonome Gemeinschaftsstiftung. Sie trägt das Anlagerisiko, hat aber die Risiken Invalidität und Tod bei der Mobiliar und Swiss Life abgesichert. Die Partnerin ist an Ihrer beruflichen Vorsorge nur insofern beteiligt, als dass sie sich um die Rentenzahlungen kümmern würde, käme es zu einem Leistungsfall. Im Zusammenhang mit der Vorsorge im Alter (Pensionierung) hat sie keinerlei Funktion. Die Altersrenten werden durch die FUTURA Vorsorge ausbezahlt.

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