FUTURA A bis Z

Wann hat der:die überlebende Ehegatt:in gemäss Gesetz Anspruch auf eine Ehegattenrente?

Ob und in welcher Höhe eine Ehegattenrente versichert ist, ist auf dem Vorsorgeplan und -Ausweis ersichtlich. Die generellen Anspruchsvoraussetzungen sind im Vorsorgereglement definiert. Bei erweiterter Deckung entsteht der Anspruch alleine dadurch, dass eine verheiratete Person stirbt.

Es kann anstelle einer Ehegattenrente auch die Auszahlung des Kapitals verlangt werden. Dies ist der Pensionskasse vor der ersten Rentenzahlung mitzuteilen.

Die Rente wird bis zum Tod des überlebenden Ehepartners ausbezahlt, kann aber z. B. bei grossem Altersunterschied gekürzt werden.

Werden die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird eine einmalige Abfindung in der Höhe von drei Jahres-Ehegattenrenten ausgerichtet. Damit gelten sämtliche Ansprüche dann als abgegolten.

Der Rentenanspruch fällt weg, wenn die anspruchsberechtigte Person wieder heiratet oder stirbt.

Was ist das eigenständige Todesfallkapital?

Falls in Ihrem Vorsorgeplan ein zusätzliches Todesfallkapital festgelegt ist (oftmals fixer Prozentsatz im Verhältnis zum Lohn), besteht der Anspruch gemäss Vorsorgeausweis.

Bei der FUTURA Vorsorge garantieren wir je nach Vorsorgeplan Einkäufe mit Rückgewähr. Dies bedeutet, dass die freiwilligen Einzahlungen, die Sie in Ihre Pensionskasse geleistet haben, im Todesfall zusätzlich zu einer allfälligen Rente als einmalige Zahlung an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Die geleisteten Einkäufe werden somit auf jeden Fall zurückerstattet. Ob diese Leistung versichert ist, entnehmen Sie Ihrem Vorsorgeplan. Die Begünstigungsordnung ist im Vorsorgereglement oder hier zu finden: siehe «Begünstigungsordnung». Weitere Informationen und das entsprechende Formular finden Sie hier:

ZUM VORSORGEREGLEMENTZUM FORMULAr «Begünstigung todesfall-kapital»

Kann ich meine persönliche Altersvorsorge mit freiwilligen Einzahlungen verbessern?

Ihr:e Arbeitgebende:r zieht jeden Monat die regulären Beiträge vom Lohn ab. Auf freiwilliger Basis können unter Umständen aus privaten Mitteln zusätzlich Einkäufe getätigt werden. Neben der Erhöhung der Altersleistungen sind persönliche Einlagen steuerlich attraktiv, weil die einbezahlten Beträge vom Einkommen in Abzug gebracht werden dürfen. Eine entsprechende Bestätigung, welche der Steuererklärung beizulegen ist, wird von der FUTURA nach jedem Einkauf ausgestellt. Zu beachten ist, dass Gelder in der 2. Säule gebunden sind.

Wie viel Sie in die Pensionskasse einzahlen können, ersehen Sie als provisorischen Wert auf dem Vorsorgeausweis (siehe Merkblatt «Erläuterungen zum Vorsorgeausweis»). Vor der ersten Einzahlung ist ein Formular auszufüllen und einzureichen (siehe Formular «Einkaufsberechnung Antrag»).

Falls kein reguläres Einkaufspotenzial mehr besteht (Wert 0 auf dem Ausweis), ist es vielleicht möglich, sich eine vorzeitige Pensionierung auszukaufen. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Kundenservice.

Wichtig: Wenn Sie planen, Ihr Pensionskassenguthaben oder einen Teil davon in Kapitalform auszahlen zu lassen, sollten 3 Jahre davor keine Einkäufe mehr getätigt werden, da ansonsten der Steuervorteil verfällt und seitens der Steuerbehörde Nachzahlungen eingefordert werden. Auf Rentenbezüge hat diese Sperrfrist keine Auswirkung.

Neu kann ein Einkauf in die Pensionskasse direkt über myFUTURA getätigt werden. Weitere Informationen zum Einkauf finden Sie im Merkblatt «Einkauf»:

ZUM MERKBLATT «EINKAUF»

Ich bin erwerbsunfähig geworden. Was erhalte ich von meiner Pensionskasse?

Bei Invalidität wird die im Vorsorgeplan festgelegte Invalidenrente nach der definierten Wartefrist (oder nach Erschöpfung der Lohnfortzahlung und der Taggeldleistungen) ausbezahlt. Bei Teilinvalidität wird die Höhe der Invalidenrente unter Berücksichtigung des Invaliditätsgrads ausbezahlt. Den genauen Betrag können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen, welchen Sie jederzeit auf unserem Portal «myFUTURA» finden. Informationen zum Login entnehmen Sie der Beschreibung hier:

ZUM MERKBLATT «MYFUTURA»

Privacy Einstellungen

Für ein optimales Website-Erlebnis nutzen wir Cookies und weitere Online-Technologien, um personalisierte Inhalte zu zeigen, Funktionen anzubieten und Statistiken zu erheben. Ihr Klick auf „Akzeptieren“ erlaubt uns diese Datenverarbeitung sowie die Weitergabe an Drittanbieter (auch in Drittländern) gemäss unserer Datenschutzerklärung. Cookies lassen sich jederzeit ablehnen oder in den Einstellungen anpassen.

Datenschutzerklärung

Privatsphäre Einstellungen

Dieses Tool hilft Ihnen verschiedene Tags, Tracker und Analyse-Tools auf dieser Webseite auszuwählen oder zu deaktivieren.

Datenschutzerklärung