Kann ich meine persönliche Altersvorsorge mit freiwilligen Einzahlungen verbessern?
Ihr:e Arbeitgebende:r zieht jeden Monat die regulären Beiträge vom Lohn ab. Auf freiwilliger Basis können unter Umständen aus privaten Mitteln zusätzlich Einkäufe getätigt werden. Neben der Erhöhung der Altersleistungen sind persönliche Einlagen steuerlich attraktiv, weil die einbezahlten Beträge vom Einkommen in Abzug gebracht werden dürfen. Eine entsprechende Bestätigung, welche der Steuererklärung beizulegen ist, wird von der FUTURA nach jedem Einkauf ausgestellt. Zu beachten ist, dass Gelder in der 2. Säule gebunden sind.
Wie viel Sie in die Pensionskasse einzahlen können, ersehen Sie als provisorischen Wert auf dem Vorsorgeausweis (siehe Merkblatt «Erläuterungen zum Vorsorgeausweis»). Vor der ersten Einzahlung ist ein Formular auszufüllen und einzureichen (siehe Formular «Einkaufsberechnung Antrag»).
Falls kein reguläres Einkaufspotenzial mehr besteht (Wert 0 auf dem Ausweis), ist es vielleicht möglich, sich eine vorzeitige Pensionierung auszukaufen. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Kundenservice.
Wichtig: Wenn Sie planen, Ihr Pensionskassenguthaben oder einen Teil davon in Kapitalform auszahlen zu lassen, sollten 3 Jahre davor keine Einkäufe mehr getätigt werden, da ansonsten der Steuervorteil verfällt und seitens der Steuerbehörde Nachzahlungen eingefordert werden. Auf Rentenbezüge hat diese Sperrfrist keine Auswirkung.
Neu kann ein Einkauf in die Pensionskasse direkt über myFUTURA getätigt werden. Weitere Informationen zum Einkauf finden Sie im Merkblatt «Einkauf»:
ZUM MERKBLATT «EINKAUF»