Wann kommt die Quellensteuer zur Anwendung?
Die Quellensteuer kommt dann zur Anwendung, wenn Sie beim Kapitalbezug von Vorsorgegeldern der zweiten Säule im Ausland wohnen (keinen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz). Dann hat die Schweiz keinen direkten Zugriff auf Sie und erhebt deshalb die Kapitalbezugssteuer an der Quelle, das heisst bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
Die Bundessteuer für den Bezug von Vorsorgeleistungen an der Quelle ist progressiv ausgestaltet. In den Kantonen kommen unterschiedliche Modelle zur Anwendung. Die Vorsorgeeinrichtung muss die Quellensteuer dem Vorsorgeguthaben abziehen und dem Staat abliefern. Sie erhalten den Nettobetrag ausbezahlt.
Die Quellensteuer kann zurückgefordert werden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land besteht, in welchem Sie neu wohnen.