Wann kommen Hinterlassenenleistungen zur Anwendung?
Im Todesfall einer versicherten Person richtet eine Pensionskasse Leistungen an die Angehörigen aus. Dazu zählen insbesondere:
- Ehegattenrente / Lebenspartnerrente
- Waisenrenten
- evtl. Todesfallkapital
Diese Leistungen dienen der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und sollen Einkommensverluste nach dem Tod der versicherten Person teilweise ausgleichen.
Die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) sowie dem jeweiligen Vorsorgereglement und Vorsorgeplan.