FUTURA A bis Z

Was ist der Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz legt fest, wie das Altersguthaben per Referenzalter in eine lebenslange Rente umgewandelt wird.

Bei der FUTURA ist der Umwandlungssatz für die nächsten Jahre definiert. Bei vorzeitiger bzw. aufgeschobener Pensionierung wird der Umwandlungssatz jeweils um -/+ 0.2% p.a. reduziert bzw. erhöht. Die Umwandlungssätze werden aufgrund des effektiven Alters bei Pensionierung auf Monate genau interpoliert.

Weitere Informationen zum Umwandlungssatz finden Sie hier:

ZU DEN KENNZAHLENZUr «BERECHNUNG DER RENTE»

Bin ich bei einem unbezahlten Urlaub weiterhin BVG-versichert?

Bei unbezahltem Urlaub kann die gesamte Vorsorge (Sparen & Risiko) oder auch nur die Risikoversicherung während maximal 12 Monaten weitergeführt werden. Die Beitragsfinanzierung geht grundsätzlich zu Lasten der versicherten Person.

Werden keine Beiträge bezahlt, wird auch der Risikoschutz unterbrochen. Im Schadenfall besteht dann kein Anspruch auf Leistungen mit Ausnahme des Todesfallkapitals, welches dem vorhandenen Altersguthaben entspricht.

Der Beginn und das Ende des unbezahlten Urlaubs sind der Stiftung schriftlich mitzuteilen.

Es ist wichtig, sich vor dem unbezahlten Urlaub bei der Pensionskasse zu informieren und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen, um den Versicherungsschutz und Sparprozess aufrechtzuerhalten.

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