Die Kinderrente ist eine finanzielle Unterstützung, die, wenn Sie eine Alters-, Invaliden- oder Hinterlassenenrente beziehen und Kinder haben, für jedes gemäss Vorsorgeplan anspruchsberechtigte Kind ausbezahlt wird.
Der Anspruch besteht in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes oder bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Massgebend ist der gültige Vorsorgeplan.
Für Kinder zwischen 18 und Jahren, die sich in Ausbildung befinden, ist regelmässig ein Ausbildungsnachweis erforderlich.
Den genauen Betrag können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen, welchen Sie im Portal myFUTURA downloaden können:
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