FUTURA A bis Z

Wenn keine berechtigten Personen vorhanden sind, kann das Guthaben als einmaliges Kapital ausgezahlt werden. Die Begünstigten sind im Vorsorgereglement festgelegt und können z. B. Eltern oder Geschwister sein.

Das Vorsorgereglement regelt sämtliche Punkte. Es ist zu finden unter Downloads — Reglemente.

Es ist wichtig, das Vorsorgereglement zu prüfen und gegebenenfalls eine Begünstigungserklärung einzureichen, um sicherzustellen, dass das Guthaben gemäss den eigenen Wünschen verteilt wird.

Mein:e Arbeitgeber:in hat keine Pensionskasse, was kann ich tun?

Arbeitgebende, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmende beschäftigen, müssen entweder eine eigene Pensionskasse haben oder sich einer Vorsorgeeinrichtung wie der FUTURA Vorsorge anschliessen. Wer das nicht freiwillig macht, wird zwangsweise der Stiftung Auffangeinrichtung BVG angeschlossen. Die Ausgleichskasse des Arbeitgebenden ist für die Abklärungen zuständig. Wenn diese nicht bekannt ist, kann die kantonale Ausgleichskasse am Sitz des Arbeitgebenden kontaktiert werden.

Die Kinderrente ist eine finanzielle Unterstützung, die, wenn Sie eine Alters-, Invaliden- oder Hinterlassenenrente beziehen und Kinder haben, für jedes gemäss Vorsorgeplan anspruchsberechtigte Kind ausbezahlt wird.

Der Anspruch besteht in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes oder bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Massgebend ist der gültige Vorsorgeplan.

Für Kinder zwischen 18 und Jahren, die sich in Ausbildung befinden, ist regelmässig ein Ausbildungsnachweis erforderlich.

Den genauen Betrag können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen, welchen Sie im Portal myFUTURA downloaden können:

ZU MYFUTURA

Der Koordinationsabzug ist der Abzug, der in der 2. Säule vorgenommen wird, weil man in der 1. Säule bereits versichert ist.

Beispiel (Stand 2025): Wenn der Bruttojahreslohn CHF 80’000 beträgt und der Koordinationsabzug CHF 26’460 ist, dann wird der koordinierte Lohn wie folgt berechnet: CHF 80’000 – CHF 26’460 = CHF 53’540. Dieser koordinierte Lohn ist die Grundlage für die Berechnung der Pensionskassenbeiträge.

Was kostet die Kontoführung?

Bei der FUTURA Vorsorge haben Sie moderate Verwaltungskosten von CHF 300 pro versicherte Person pro Jahr.

Ab dem Jahr 2026 werden im Basisplan neu nur noch CHF 270.- pro versicherte Person und Versicherungsjahr verrechnet werden.

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