FUTURA A bis Z

Welche Optionen bestehen?

Bei der Pensionierung können Sie bei der FUTURA wählen, ob Sie eine Rente oder Ihr Alterskapital beziehen möchten. Eine weitere Option ist eine Kombination aus beidem: Sie können sich einen Teilbetrag als Kapital auszahlen lassen und den Rest als monatliche Rente beziehen. Ihre individuelle Situation sowie Ihre persönlichen Bedürfnisse werden massgeblich auf diesen unwiderruflichen Entscheid einwirken. Und es empfiehlt sich, frühzeitig eine persönliche Finanzplanung durchzuführen.

Falls Sie einen Kapitalbezug beantragen möchten, finden Sie das Formular «Kapitalbezug Pensionierung» auf unserer Website unter Downloads. Verheiratete benötigen die schriftliche Zustimmung ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin.

Eine Kapitalanzeigefrist besteht bei der FUTURA nicht.

ZUM FORMULAR «kapitalbezug»

 

Vor- und Nachteile?

Der Rentenbezug bietet grösstmögliche Sicherheit. Der Betrag (bei der FUTURA quartalsweise vorschüssig ausbezahlt) wird bis zum Lebensende ausgerichtet. Man muss sich nicht um die Geldanlage kümmern und hat regelmässiges, gleichbleibendes Einkommen.

Ein Kapitalbezug bietet zwar grösstmögliche Flexibilität im Bezug und Vererbbarkeit des Geldes, hat aber auch seine Nachteile. Die versicherte Person muss das bezogene Kapital eigenverantwortlich verwalten und einteilen. Sie trägt das Anlage- und Langlebigkeitsrisiko selbst. Beim Bezug des Geldes ist daran zu denken, dass die Kapitalleistung besteuert wird.

Ein Mischmodell kann sinnvoll sein.

Eine Anzeigefrist für den Kapitalbezug besteht bei der FUTURA nicht.

Was ist eine Kinderrente?

Die Kinderrente ist eine finanzielle Unterstützung, die, wenn Sie eine Alters-, Invaliden- oder Hinterlassenenrente beziehen und Kinder haben, für jedes gemäss Vorsorgeplan anspruchsberechtigte Kind ausbezahlt wird.

Der Anspruch besteht in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes oder bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Massgebend ist der gültige Vorsorgeplan.

Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren, die sich in Ausbildung befinden, ist regelmässig ein Ausbildungsnachweis erforderlich.

Den genauen Betrag können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen, welchen Sie im Portal «myFUTURA» downloaden können:

ZU myfutura

Was ist der Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug ist der Abzug, der in der 2. Säule vorgenommen wird, weil man in der 1. Säule bereits versichert ist.

Beispiel (Stand 2025): Wenn der Bruttojahreslohn CHF 80’000 beträgt und der Koordinationsabzug CHF 26’460 ist, dann wird der koordinierte Lohn wie folgt berechnet: CHF 80’000 – CHF 26’460 = CHF 53’540. Dieser koordinierte Lohn ist in der Regel die Grundlage für die Berechnung der Pensionskassenbeiträge. Es steht den der FUTURA angeschlossenen Firmen frei, auch tiefere Koordinationsabzüge festzulegen oder gänzlich auf einen Abzug zu verzichten, um die zweite Säule auszubauen.

Was kostet die Kontoführung?

Bei der FUTURA Vorsorge wird für die Führung des Alterskontos eine Verwaltungskostenpauschale von CHF 300 pro versicherte Person pro Jahr einverlangt. Diese Prämie ist in der Regel zu mindestens 50% vom Arbeitgebenden finanziert und ist im monatlichen Pensionskassen-Abzug, den Sie auf der Lohnabrechnung ersehen, bereits eingerechnet.

Ab dem Jahr 2026 wird der Betrag um 10% auf 270.- pro Jahr reduziert.

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