Was bedeuten AHV-Jahreslohn, versicherter Sparlohn, BVG-Lohn und versicherter Risikolohn?
Der durch die:den Arbeitgebende:n gemeldete AHV-Jahreslohn entspricht in der Regel Ihrem AHV-pflichtigen Bruttolohn. Dazu gehören alle Einkünfte, die ein:e Arbeitnehmer:in im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erhält. Lohnteile, die nur gelegentlich anfallen (Überstunden, Dienstaltersgeschenke, Gratifikationen), sind im BVG-Obligatorium nicht versicherungspflichtig und werden normalerweise nicht berücksichtigt.
Der gesetzlich versicherte Sparlohn entspricht dem gemeldeten AHV-Jahreslohn minus BVG-Koordinationsabzug (2025: CHF 26’460). Der BVG-Koordinationsabzug ist ein festgelegter Betrag, welcher vom AHV-pflichtigen Lohn abgezogen wird, um den versicherten Lohn für die berufliche Vorsorge zu berechnen.
Der gesetzlich maximal versicherte BVG-Lohn darf aktuell (2025) CHF 64’260 nicht übersteigen. Einkommen über diesem Betrag können durch eine überobligatorische Vorsorge abgesichert werden, wenn die:der Arbeitgebende sich für eine solche entscheidet.
Der gesetzlich versicherte Risikolohn wird oftmals analog dem versicherten Sparlohn definiert.
Der Vorsorgeplan zeigt auf, welche Löhne in Ihrem konkreten Fall versichert sind.