Futura für Versicherte
Mit den BVG-Lösungen der FUTURA sind Sie nachhaltig versichert.
Wir stehen für eine persönliche Betreuung und eine berufliche Vorsorge, die auf Sie angepasst ist.
Das Vertrauen und die Zufriedenheit unserer Versicherten steht im Zentrum unseres Erfolgs. Die FUTURA ist immer für Sie da.
Vorteile für versicherte
Ihre Vorteile mit FUTURA
Vom Berufsbeginn bis zur Rente steht Ihnen die FUTURA Pensionskasse zur Seite. Wir bieten Stabilität und Transparenz.
Sichere Vermögensverwaltung
Mit über 65 Jahren Erfahrung als Pensionskasse ist Ihre berufliche Vorsorge sicher verwahrt.
Einfacher Zugang
Mit unserem Online–Portal haben Sie stets Zugriff zu Ihren Vorsorge-Informationen.
Persönliche Beratung
Das Team steht Ihnen in Sachen Pensionskasse zur Seite. Sei es in Lupfig, telefonisch oder per Mail, wir sind bei Fragen gerne für Sie da.
So einzigartig wie Sie und Ihre Arbeit.
unser service für versicherte
Einfach vorsorgen mit FUTURA
Von der Heirat bis zur Pensionierung: Die FUTURA Vorsorge begleitet Sie sicher und stabil durch alle Phasen Ihres Lebens.
Ihr neuer Arbeitgeber meldet Sie bei uns an. Sie erhalten im Anschluss den Zugang zum Online-Portal, wo Sie sich Ihren Vorsorgeausweis jederzeit herunterladen können. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Personalien sowie der vermerkte Jahreslohn korrekt sind. Wenn Sie vorher bereits berufstätig waren, sind Sie dafür verantwortlich, dass die Freizügigkeitsleistungen vom Vorversicherer zu uns überwiesen werden. Nutzen Sie dazu unseren Einzahlungsschein.
Ihr bisheriger Arbeitgeber meldet Sie bei uns ab. Sie erhalten im Anschluss die Austrittsabrechnung. Sie sind selbst verantwortlich für den Übertrag Ihrer Austrittsleistung an die neue Pensionskasse (oder auf ein Freizügigkeitskonto). Hierfür ist das Formular Austritt oder Pensionierung auszufüllen.
Falls Sie sich selbständig machen oder auswandern, können Sie einen Teil oder die gesamte Austrittsleistung als Kapital beziehen.
Mit einem Einkauf können Sie fehlende Beitragsjahre oder (durch z.B. Lohnerhöhungen) entstandene Vorsorgelücken ausgleichen. Sie profitieren von einer langfristigen Verzinsung, höheren Altersleistungen sowie steuerlichen Einsparungen. Wenn Sie das Formular Antrag zur Einkaufsberechnung eingereicht haben, berechnen wir für Sie Ihr effektives Einkaufspotenzial – sowohl für ordentliche Einkäufe als auch für Einkäufe bei vorzeitiger Pensionierung. Sie entscheiden, ob, wann und wieviel Sie per wann überweisen möchten.
Bitte beachten Sie die Sperrfrist von drei Jahren. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Steuerbehörde.
Die ordentliche Pensionierung erfolgt per Vollendung des ordentlichen AHV-Rentenalters. Sie erhalten automatisch einige Monate vor der ordentlichen Pensionierung ein Antwortformular, mit welchem Sie uns die gewünschte Bezugsart mitteilen können. Es besteht keine Meldefrist bei Kapitalbezug. Freiwillige Einkäufe aus den letzten drei Jahren vor Pensionierung können nicht in Kapitalform bezogen werden. Die zuständige Steuerbehörde entscheidet, ob ein teilweiser Kapitalbezug möglich ist.
Für vorzeitige und Teilpensionierungen füllen Sie bitte ebenfalls das Formular Pensionierungsmeldung aus und senden Sie uns dies ca. drei Monate vor dem gewünschten Pensionierungszeitpunkt zu.
Ein vorzeitiger Rentenbezug hat eine Kürzung des Umwandlungssatzes zur Folge. Kapital oder Rente? Je nach den aktuellen Lebensumständen, den Zukunftsplänen und der allgemeinen Philosophie ist der Bezug von Kapital oder Rente oder eine Kombination davon die richtige Wahl. Die Rente hat den Vorteil, dass sie lebenslang ausbezahlt wird und sicher ist. Das Kapital bietet absolute Flexibilität – die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos liegt jedoch bei Ihnen selbst. Im Todesfall geht die übrige Summe des Kapitalbezugs in die Erbmasse über.
Änderungen im Zivilstand können Sie uns mit dem Mutationsformular mitteilen. Mit der Heirat haben auch die Ehegatten einen Leistungsanspruch gemäss Vorsorgeplan. Wenn Sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben, wird Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner nach Meldung mittels entsprechendem Formular wie Ehegatten anspruchsberechtigt. Ist im Vorsorgeplan eine Lebenspartnerrente versichert, melden Sie uns den Lebenspartner mit dem Formular Bestätigung Lebenspartnerschaft. Falls Sie weitere Personen in die Begünstigungsordnung aufnehmen möchten, können Sie dies unter Berücksichtigung der reglementarischen Rahmenbedingungen ebenfalls bei uns melden.
Das Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung vom 1. Januar 1995 ermöglicht es Ihnen, Mittel aus der Pensionskasse für den Erwerb von Wohneigentum zu verwenden. Den Vorbezug melden wir direkt der Eidgenössischen Steuerverwaltung und veranlassen einen entsprechenden Eintrag im Grundbuch. Sie haben die Pflicht, den Vorbezug zurückzuzahlen, wenn das Wohneigentum veräussert oder an Dritte vermietet wird. Als Folge des Vorbezuges werden die Vorsorgeleistungen im Alter sowie je nach Vorsorgeplan auch bei Invalidität und Tod gekürzt. Bei Verpfändungen wird der Vorsorgeschutz nicht geschmälert, solange keine Pfandverwertung stattfindet.
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