FUTURA A bis Z

Die FUTURA möchte mit der grösstmöglichen Sicherheit die bestmögliche Rendite erzielen. Auf der Basis von klaren Richtlinien und Grundsätzen besteht eine langfristige Anlagestrategie mit optimaler Kombination von Diversifizierung, Absicherung und Rendite. Alles zur FUTURA Anlagestrategie finden Sie unter: futura.ch/anlagen/

 

Anlageorganisation
Die Richtlinien und Grundsätze sind in unserem Anlagereglement festgelegt. Der Stiftungsrat hat je eine Anlagekommission für Immobilien und Wertschriften eingesetzt. Die direkt gehaltenen Immobilien werden von der FUTURA selbst verwaltet und die Wertschriften werden von verschiedenen Finanzinstituten betreut. Weitere Informationen dazu finden Sie im Anlagereglement.

ANLAGEREGLEMENT in deutsch

 

Laufende Überprüfung
Der Finanzmarkt ist volatil und schnelllebig. Sowohl die Geschäftsleitung als auch der Stiftungsrat prüfen laufend die jüngsten Entwicklungen und wägen ab, ob die Aufteilung der Anlagekategorien angepasst werden muss.

 

Die anwartschaftliche Ehegattenrente ist die Rente, die mitversichert ist, wenn der Versicherte stirbt. Im Zeitpunkt der Pensionierung kann gewählt werden, wie hoch die Anwartschaft für die Zeit nach der Pensionierung sein soll (60%, 80% oder 100%).

Sind arbeitslose Personen in der 2. Säule versichert?

Personen, die eine Arbeitslosen-Entschädigung von über CHF 83.00 pro Tag (Stand 2025) erhalten, sind für die Risiken Invalidität und Tod (aber nicht für das Alter) obligatorisch BVG-versichert. Die Beiträge werden je zur Hälfte von der versicherten Person und der Arbeitslosenversicherung bezahlt.

Die Altersvorsorge kann freiwillig weitergeführt werden. Die Weiterversicherung ist bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung möglich (wenn deren Regeln das erlauben) oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Die Kosten der freiwilligen Weiterversicherung trägt die versicherte Person selbst.

Eine ALM-Studie ist eine umfassende Analyse, die darauf abzielt, die finanzielle Situation und die Risiken eines Fonds zu bewerten und zu optimieren.

Wir führen periodisch eine ALM-Studie durch, um die Anlagestrategie mit den Verpflichtungen als Vorsorgeeinrichtung abzugleichen. Anlagerisiken und -chancen werden geprüft und bewertet.

Die Vermögenslage erfolgt so, dass im Rahmen der Risikofähigkeit ein marktgerechter Ertrag erzielt und die langfristige nominelle Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen erreicht werden kann. Es wird auf eine ausreichende Diversifikation geachtet.

Ich wandere aus. Was heisst das für mein Pensionskassenguthaben?

Eine Barauszahlung des Vorsorgekapitals ist möglich, wenn jemand auswandert, d.h. die Schweiz endgültig verlässt.

  • Der überobligatorische Teil des Vorsorgekapitals steht zum Bezug frei.
  • Beim obligatorischen Teil gibt es Einschränkungen. Bei einem Umzug in ein EFTA-Land ist die Barauszahlung nicht möglich, wenn die Person dort weiter gegen Alter, Tod und Invalidität versichert ist. Den obligatorischen Teil Ihrer Freizügigkeitsleistung müssen Sie auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz anlegen. Ob eine obligatorische Versicherungspflicht besteht, ist individuell unterschiedlich und kann unter www.verbindungsstelle.ch abgeklärt werden. Wenn in Ihrem neuen Land keine obligatorische Versicherungspflicht für Sie besteht, dann kann die gesamte Freizügigkeitsleistung in bar bezogen werden.
  • Bei einem Umzug in andere Länder ist die Barauszahlung möglich.

 

Bitte beachten Sie:
Beim Umzug ins Ausland können Sie das Kapital erst nach der offiziellen Abmeldung von Ihrem Wohnsitz beziehen. Dies bedeutet, dass die Quellensteuer am Standort der Vorsorgeeinrichtung erhoben wird, und Sie nur den Nettobetrag erhalten.

 

Austrittsformular in Deutsch

Austrittsformular in Französisch

Austrittsformular in Italienisch

Austrittsformular in Englisch

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