FUTURA A bis Z

Wie hoch sind die PK-Beiträge?

Die Pensionskassen-Beiträge hängen vom Lohn, Alter und dem Vorsorgeplan des Arbeitgebers ab. Mindestens die Hälfte der Beiträge übernimmt der Arbeitgeber. Die Beiträge werden in der Regel monatlich direkt vom Lohn abgezogen.

Ich werde pensioniert. Was bekomme ich von der Pensionskasse?

Alle Angaben zu Ihren Leistungen finden Sie im Detail auf Ihrem Vorsorgeausweis. Es handelt sich dabei um provisorische Hochrechnungen ohne Rechtsanspruch. Unter Downloads – Merkblätter finden Sie wertvolle Erläuterungen zum Vorsorgeausweis.

Anhand Ihres Altersguthabens können Sie berechnen, wie hoch Ihre persönliche Rente nach Ihrer Pensionierung sein wird.

Die Berechnung lautet wie folgt:
Ihr persönliches Altersguthaben × Umwandlungssatz = Ihre jährliche Rente.

 

Rechenbeispiel für die jährliche Rente:

CHF 100’000 (Altersguthaben) * 5,4% (Umwandlungssatz) = CHF 5’400 (jährliche Rente).

Dazu kommen die Leistungen der AHV (1. Säule).

 

Bei der Pensionierung können Sie bei der FUTURA wählen, ob Sie eine Rente oder Ihr Alterskapital beziehen möchten. Dies hängt von Ihrer individuellen Situation sowie Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen ab. Eine weitere Option ist eine Kombination aus beidem: Sie können sich einen Teilbetrag als Kapital auszahlen lassen und den restlichen Betrag als monatliche Rente beziehen. Falls Sie einen Kapitalbezug beantragen möchten, finden das Formular «Kapitalbezug Pensionierung» auf unserer Website unter Downloads. Verheiratete benötigen die schriftliche Zustimmung ihres Ehepartners/ihrer Ehepartnerin.

Auf unserem Portal myFUTURA finden Sie sämtliche Informationen zu Ihrer 2. Säule und können Ihr Einkaufspotenzial berechnen.

 

Was ist Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)?

Zufriedene und motivierte Mitarbeitende sind der Schlüssel zum Erfolg Ihres Unternehmens. Mit den Massnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) erhalten und fördern Sie die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden. Dabei setzen wir in Zusammenarbeit mit Swiss Life auf folgende Elemente:

Prävention: Beinhaltet die Sensibilisierung der Mitarbeitenden, aktive Gesundheitsförderung sowie vorbeugende Massnahmen am Arbeitsplatz und im Unternehmen. Dadurch wird das individuelle Potenzial der Mitarbeitenden gefördert.

Frühintervention: Ziel ist es, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu bewahren, vorhandene Ressourcen zu stärken und frühzeitig zu reagieren, sobald ihre Leistungsfähigkeit nachlässt oder zu schwinden droht.

Reintegration: Bei krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit ist es von grosser Bedeutung, die Betroffenen rasch und nachhaltig wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren, um eine dauerhafte Beeinträchtigung zu verhindern.

 

Ziel ist, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu erhalten, vorhandene Ressourcen zu stärken und dank Früherkennung rechtzeitig zu reagieren, wenn deren Leistungsfähigkeit abnimmt oder abzunehmen droht.

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung eines Beruflichen Gesundheitsmanagements aber auch bei der konsequenten Durchführung des Absenzenmanagements in Ihrem Unternehmen.

Ausserdem unterstützen wir gesundheitlich belastete Mitarbeitende bei der Erhaltung ihrer individuellen Leistungsfähigkeit und beraten Führungskräfte im Umgang mit Mitarbeitenden, die sich in schwierigen Situationen befinden.

Ab wann ist ein Bezug meiner Pensionskassenleistungen möglich?

Die Altersleistungen können ab dem gesetzlichen Referenzalter von 65 Jahren bezogen werden. In bestimmten Fällen ist ein vorzeitiger Bezug ab 58 Jahren möglich.

Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) regelt die berufliche Vorsorge in der Schweiz. Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Das BVG bildet die 2. Säule und soll zusammen mit der 1. Säule den Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sichern und bestimmt, wer versichert werden muss und wie er oder sie versichert wird.

Wer bezahlt die BVG-Beiträge?

Grundsätzlich bezahlen die Mitarbeitenden 50% der Beiträge, der/die Arbeitgeber:in übernimmt die restlichen 50%. Der Beitrag der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers muss mindestens gleich hoch sein wie die gesamten Beiträge aller seiner Arbeitnehmer:innen.

Was ist das BVG-Kapital?

Das BVG-Kapital entspricht den voraussichtlichen Altersleistungen anhand der gesetzlichen Mindestleistungen gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG).

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