FUTURA A bis Z

Wer bekommt das versicherte Todesfallkapital, wenn ich sterbe?

Anspruch auf das volle Todesfallkapital haben, unabhängig vom Erbrecht:

a) der Ehegatte oder die Ehegattin der versicherten Person; bei dessen Fehlen

b) die rentenberechtigten Kinder; bei deren Fehlen

c) die natürlichen Personen, die von der versicherten Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind oder die unverheiratete Person, die mit der unverheirateten versicherten Person in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat; bei deren Fehlen

d) die übrigen Kinder der versicherten Person; bei deren Fehlen

e) die Eltern oder Geschwister der versicherten Person.

Sind keine der unter lit. a bis e erwähnten Personen vorhanden, wird das halbe Todesfallkapital an die übrigen gesetzlichen Erb:innen zu gleichen Teilen, unter Ausschluss des Gemeinwesens, ausgerichtet.

Wie hoch sind die PK-Beiträge?

Die Pensionskassen-Beiträge hängen vom Lohn, Alter und dem Vorsorgeplan der:des Arbeitgebenden ab. Mindestens die Hälfte aller Beiträge für die Mitarbeitenden übernimmt die:der Arbeitgebende. Die Beiträge werden monatlich direkt vom Lohn abgezogen.

Auf Seite 2 des Vorsorgeausweises sind die persönlichen Beiträge detailliert ersichtlich. Hilfe zum «myFUTURA»-Login finden Sie hier:

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Wie berechnet sich die Altersrente?

Ihr persönlich angespartes Alterskapital wird wie folgt in eine lebenslange jährliche Altersrente umgerechnet:

Vorhandenes Altersguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung × Umwandlungssatz gemäss Reglement


Rechenbeispiel:

CHF 100’000 (Altersguthaben) * 5.4% (Umwandlungssatz, Stand 2025) = CHF 5’400 (jährliche Altersrente).

Dazu kommen die Leistungen der AHV (1. Säule). Bei Ihrer Ausgleichskasse können Sie für diesen Teil schriftlich eine Rentenvorausberechnung beantragen.

Was ist die berufliche Vorsorge?

Das schweizerische Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Das BVG bildet die 2. Säule und soll zusammen mit der 1. Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sichern.

Was ist das BVG?

Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) regelt die obligatorischen Mindestleistungen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz.

Das auf dem Vorsorgeausweis deklarierte BVG-Kapital entspricht somit demjenigen Guthaben, welches gemäss den gesetzlichen Mindestleistungen gespart worden wäre.

Die Arbeitgebenden haben die Möglichkeit, freiwillig bessere, sogenannte überobligatorische Leistungen vorzusehen.

Ihren Vorsorgeausweis können Sie jederzeit im Portal «myFUTURA» generieren. Informationen zur Registrierung finden Sie hier:

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