Grenzbeträge sind festgelegte Schwellenwerte, die in der beruflichen Vorsorge (BVG) eine zentrale Rolle spielen. Sie bestimmen, ab wann und in welchem Umfang eine versicherte Person in der Pensionskasse versichert ist. Die wichtigsten Grenzbeträge im Jahr 2025 sind:
- BVG-Eintrittsschwelle: CHF 22′680
Wer ein Jahreseinkommen unterhalb dieser Schwelle erzielt, ist nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert.
- BVG-Koordinationsabzug: CHF 26′460
Dieser Betrag wird vom Jahreseinkommen abgezogen, um den sogenannten koordinierten Lohn zu berechnen – also den Lohnanteil, der tatsächlich versichert wird. Der Koordinationsabzug berücksichtigt, dass ein Teil des Einkommens bereits durch die AHV/IV abgedeckt ist.
- max. anrechenbarer AHV-Lohn: CHF 90′720
Einkommensteile über diesem Betrag sind im Rahmen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht versichert. Darüber hinausgehende Löhne können jedoch im überobligatorischen Teil versichert werden.
Diese Grenzbeträge werden regelmässig angepasst, um der Lohn- und Preisentwicklung Rechnung zu tragen.