Bei Invalidität wird die im Vorsorgeplan festgelegte Invalidenrente nach der definierten Wartefrist (oder nach Erschöpfung der Lohnfortzahlung und der Taggeldleistungen) ausbezahlt. Bei Teilinvalidität wird die Höhe der Invalidenrente unter Berücksichtigung des Invaliditätsgrads gemäss Vorsorgereglement ausbezahlt.