FUTURA A bis Z

Technischer Zins – was ist das?

Der technische Zins bei einer Pensionskasse ist ein rechnerischer Zinssatz, mit dem zukünftige Rentenverpflichtungen abgezinst werden. Er dient dazu, den heutigen Kapitalbedarf für die künftige Auszahlung von Renten zu berechnen. Dabei handelt es sich nicht um einen garantierten Zinssatz für Versicherte, sondern um eine Annahme über die langfristig erzielbare Rendite auf dem angelegten Kapital.

Funktion: Er beeinflusst massgeblich den Umwandlungssatz (also wie viel Rente man pro angespartem Kapital erhält) und den Deckungsgrad der Pensionskasse.

Festlegung: Der technische Zinssatz wird vom Stiftungsrat der jeweiligen Pensionskasse festgelegt, basierend auf gesetzlichen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Erwartungen.

Risiko: Ist der technische Zins zu hoch angesetzt und die erwartete Rendite wird nicht erreicht, kann es zu einer Umverteilung von aktiv Versicherten zu Rentnern kommen – was im BVG-System nicht vorgesehen ist.

 

Laut der Pensionskassenstudie 2025 ist der durchschnittliche technische Zinssatz bei privatrechtlichen Kassen im Jahr 2024 leicht von 1.55 % auf 1.53 % gesunken. Dies markiert möglicherweise das Ende eines kurzen Aufwärtstrends, der nach der Zinswende 2022 eingesetzt hatte. Bei der FUTURA liegt der technische Zins bei 2.0%.

Was bedeutet eine Teilpensionierung?

Eine Teilpensionierung ist ein schrittweiser Übergang in den Ruhestand, bei dem das Arbeitspensum und das Einkommen schrittweise reduziert werden. Anstatt abrupt in den Ruhestand zu gehen, können Mitarbeitende ihre Arbeitszeit in mehreren Etappen verringern und dabei teilweise Altersleistungen aus der Pensionskasse beziehen.

Zum Beispiel könnte eine Person ihr Arbeitspensum von 100% auf 70% reduzieren und entsprechend 30% ihrer Altersleistungen beziehen. Später könnte sie das Pensum weiter reduzieren und zusätzliche Altersleistungen in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht eine sanftere Anpassung an den Ruhestand und kann finanziell vorteilhaft sein, da weiterhin Vorsorgekapital aufgebaut wird.

Sind Teilzeitarbeitende BVG-versichert?

Teilzeitarbeitende sind BVG-versichert, wenn ihr Jahreseinkommen über CHF 22’680 (Stand 2025) liegt. Bei der überobligatorischen Vorsorge können die Arbeitgebenden einen geringeren Koordinationsabzug festlegen oder den gesamten Lohn versichern, müssen dies aber nicht.

Was passiert im Todesfall mit meinem Pensionskassenguthaben?

Im Todesfall werden Todesfallleistungen fällig. Ein Anspruch auf Todesfallleistungen besteht, wenn die versicherte Person

  • im Zeitpunkt des Todes oder bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zum Tod geführt hat, auf Grund dieses Vorsorgereglements versichert war; oder
  • von der Stiftung im Zeitpunkt des Todes eine Alters- oder Invalidenrente erhielt; oder
  • infolge eines Geburtsgebrechens bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mindestens zu 20%, aber weniger als 40% arbeitsunfähig war und bei Erhöhung der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zum Tod geführt hat, auf mindestens 40% versichert war; oder
  • als minderjährige Person invalid wurde und deshalb bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mindestens zu 20%, aber weniger als zu 40% arbeitsunfähig war und bei Erhöhung der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zum Tod geführt hat, auf mindestens 40% versichert war. In diesem Fall besteht höchstens Anspruch auf die gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG.

Eigenständiges Todesfallkapital: Falls in Ihrem Vorsorgeplan ein zusätzliches Todesfallkapital festgelegt ist, besteht der Anspruch gemäss Vorsorgeausweis.

Das Todesfallkapital aus Einkauf basiert auf den eingezahlten Beiträgen durch Einkäufe und den erworbenen Ansprüchen des Verstorbenen. Bei der FUTURA Vorsorge garantieren wir je nach Vorsorgeplan Einkäufe mit Rückgewähr. Dies bedeutet, dass die freiwilligen Einzahlungen, die Sie in Ihre Pensionskasse geleistet haben, im Todesfall zusätzlich zu einer allfälligen Rente als einmalige Zahlung an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Die geleisteten Einkäufe werden somit auf jeden Fall zurückbezahlt. Ob diese Leistung versichert ist, entnehmen Sie Ihrem Vorsorgeplan. Die Begünstigungsordnung ist im Vorsorgereglement im Downloadbereich zu finden.

Weitere Informationen und das entsprechende Formular finden Sie im Formular «Begünstigung Todesfall-Kapital» im Downloadbereich:

ZUm downloadbereich

Privacy Einstellungen

Für ein optimales Website-Erlebnis nutzen wir Cookies und weitere Online-Technologien, um personalisierte Inhalte zu zeigen, Funktionen anzubieten und Statistiken zu erheben. Ihr Klick auf „Akzeptieren“ erlaubt uns diese Datenverarbeitung sowie die Weitergabe an Drittanbieter (auch in Drittländern) gemäss unserer Datenschutzerklärung. Cookies lassen sich jederzeit ablehnen oder in den Einstellungen anpassen.

Datenschutzerklärung

Privatsphäre Einstellungen

Dieses Tool hilft Ihnen verschiedene Tags, Tracker und Analyse-Tools auf dieser Webseite auszuwählen oder zu deaktivieren.

Datenschutzerklärung