Umwandlungssatz 2026 bei FUTURA: Was Sie zu Ihrer BVG-Rente wissen müssen
12.06.2026
Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Rente Sie aus Ihrem Altersguthaben erhalten. Bei der FUTURA gilt 2026 ein umhüllender Umwandlungssatz von 5.3%. Ab 2027 beträgt er 5.2%. Gleichzeitig bleibt der gesetzliche Mindestumwandlungssatz im Obligatorium bei 6.8%. Warum diese beiden Werte nebeneinander bestehen, was das konkret für Ihre Rente bedeutet und warum Ihre FUTURA-Rente trotzdem nie unter dem gesetzlichen Minimum liegt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist der Umwandlungssatz?
Der Umwandlungssatz legt fest, welcher Prozentsatz Ihres angesparten Altersguthabens Ihnen ab Pensionierung jedes Jahr als Rente ausbezahlt wird – und zwar lebenslang.
Einfaches Beispiel bei der FUTURA (2026):
| Position | Wert |
|---|---|
| Altersguthaben | CHF 300’000 |
| Umwandlungssatz FUTURA | 5.3% |
| Jahresrente | CHF 15’900 |
| Monatsrente | CHF 1’325 |
So einfach die Formel klingt: Die Höhe Ihrer Rente hängt massgeblich davon ab, wie Ihre Pensionskasse den Umwandlungssatz berechnet und welches Modell sie anwendet.
Wie berechnet die FUTURA Ihre Rente?
Die FUTURA wendet einen umhüllenden Umwandlungssatz an. Das heisst: Ihr obligatorisches und Ihr überobligatorisches Altersguthaben werden nicht getrennt verrentet, sondern gemeinsam mit einem einheitlichen Satz umgewandelt.
Gleichzeitig stellt die FUTURA sicher, dass Sie in jedem Fall mindestens die gesetzliche Mindestleistung gemäss BVG erhalten. Dafür wird bei jeder Pensionierung eine Vergleichsrechnung durchgeführt:
- Berechnung der Rente auf dem gesamten FUTURA-Altersguthaben mit dem umhüllenden Satz (2026: 5.3%).
- Berechnung der Mindestrente auf dem BVG-Altersguthaben mit dem gesetzlichen Satz (6.8%).
Ausbezahlt wird immer die höhere der beiden Renten.
Beispiel FUTURA 2026:
| Total FUTURA | Obligatorium BVG | |
|---|---|---|
| Kapital | CHF 450’000 | CHF 300’000 |
| Umwandlungssatz | 5.3% | 6.8% |
| Rente pro Jahr | CHF 23’850 | CHF 20’400 |
| Rente pro Monat | CHF 1’987.50 | CHF 1’700 |
In diesem Fall fällt die Rente nach FUTURA-Berechnung rund CHF 287.50 pro Monat höher aus als das gesetzliche Minimum – ausbezahlt wird deshalb die FUTURA-Rente von CHF 23’850 pro Jahr.
Das Modell hat zwei Vorteile: Es ist transparent, weil nur ein Satz auf Ihr Gesamtguthaben angewendet wird. Und es ist fair, weil Sie nie schlechter gestellt sind als das gesetzliche Minimum.
Die Umwandlungssätze der FUTURA bis 2030
Die FUTURA hat einen Absenkungspfad kommuniziert, damit Versicherte langfristig planen können:
| Jahr | Umwandlungssatz FUTURA |
|---|---|
| 2026 | 5.3% |
| 2027 | 5.2% |
| 2028 | 5.2% |
| 2029 | 5.2% |
| 2030 | 5.2% |
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium bleibt unabhängig davon bei 6.8%, und die Vergleichsrechnung stellt sicher, dass dieses Minimum jederzeit eingehalten wird.
Warum senkt die FUTURA den Umwandlungssatz?
Der Umwandlungssatz wird im Wesentlichen von zwei Faktoren bestimmt: der durchschnittlichen Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Pensionierung und den erwarteten Kapitalerträgen während der Rentenbezugsdauer.
Steigende Lebenserwartung: Als das BVG 1985 eingeführt wurde, lebten 65-jährige Männer im Schnitt noch rund 15 Jahre. Heute sind es über 20 Jahre. Pensionskassen müssen die Renten also deutlich länger auszahlen als ursprünglich kalkuliert.
Tiefere Kapitalerträge: In den 1980er-Jahren rentierten Schweizer Bundesobligationen noch mit rund 5%. Heute liegen die erwarteten Kapitalerträge deutlich tiefer. Das macht es schwieriger, die zugesicherten Renten aus den Erträgen zu finanzieren.
Ist der Umwandlungssatz zu hoch angesetzt, muss die Pensionskasse die Differenz aus dem Vermögen der aktiven Versicherten querfinanzieren. Das geht zulasten der Verzinsung der Altersguthaben und belastet die Vorsorge der jüngeren Generation. Die FUTURA passt die Umwandlungssätze deshalb frühzeitig und transparent an – im Interesse aller Versicherten.
Was sind die Folgen eines zu hohen Umwandlungssatzes?
Ein zu hoch kalkulierter Umwandlungssatz führt dazu, dass Neurentnerinnen und Neurentnern länger eine Rente ausbezahlt wird, als mit ihrem Altersguthaben eigentlich finanzierbar wäre. Die fehlenden Mittel müssen von den aktiven Versicherten getragen werden, indem diese auf Mehrverzinsung verzichten.
Diese Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern widerspricht dem Grundprinzip der beruflichen Vorsorge, wonach jede Person ihre eigene Rente anspart. Ein realistisch festgelegter Umwandlungssatz ist deshalb im Interesse aller Versicherten und der nachfolgenden Generationen.
Sind heutige Rentnerinnen und Rentner betroffen?
Nein. Wer bereits eine Altersrente aus der beruflichen Vorsorge bezieht, erhält diese gemäss aktueller Gesetzesgrundlage weiterhin in voller Höhe. Die Senkung des Umwandlungssatzes wirkt sich ausschliesslich auf Personen aus, die künftig pensioniert werden.
Was können Sie tun, um Ihre Altersvorsorge zu stärken?
Die sinkenden Umwandlungssätze sind eine Realität, auf die Sie aktiv reagieren können. Zwei Hebel stärken Ihr Altersguthaben direkt – und mit einem dritten Schritt verschaffen Sie sich frühzeitig den nötigen Überblick.
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse: Sofern eine Einkaufslücke besteht, können Sie freiwillige Beiträge leisten. Diese sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar und stärken direkt Ihr Altersguthaben.
Säule 3a aufbauen: Die private gebundene Vorsorge ist steuerlich attraktiv und ermöglicht es Ihnen, gezielt zusätzliches Kapital für die Pensionierung anzusparen.
Überblick verschaffen: Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie Ihr aktuelles Altersguthaben sowie die für Sie relevanten Umwandlungssätze. Im Versichertenportal myFUTURA können Sie zusätzlich Simulationen zu Pensionierung, Einkauf oder Vorbezug durchführen – so erkennen Sie frühzeitig, ob und in welchem Umfang sich die beiden Hebel für Sie lohnen.
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Häufige Fragen zum Umwandlungssatz bei der FUTURA
Wie hoch ist der Umwandlungssatz der FUTURA 2026?
Der umhüllende Umwandlungssatz der FUTURA beträgt 2026 5.3%. Ab 2027 liegt er bei 5.2%. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für das BVG-Obligatorium beträgt unverändert 6.8%.
Warum liegt mein Umwandlungssatz bei der FUTURA unter 6.8%?
Der Satz von 6.8% gilt nur für den obligatorischen Teil. Die FUTURA berechnet Ihre Rente mit einem umhüllenden Satz auf dem gesamten Altersguthaben und stellt über eine Vergleichsrechnung sicher, dass Sie mindestens die gesetzliche BVG-Mindestrente erhalten. Ausbezahlt wird immer die höhere Rente.
Wie berechne ich meine Rente bei der FUTURA?
Multiplizieren Sie Ihr gesamtes Altersguthaben auf dem FUTURA-Vorsorgeausweis mit dem umhüllenden Umwandlungssatz (für 2026: 5.3%). Das Ergebnis ist Ihre voraussichtliche Jahresrente. Im myFUTURA-Portal können Sie Simulationen mit Ihren individuellen Werten durchführen.
Was ist ein umhüllender Umwandlungssatz?
Beim umhüllenden Modell wird ein einziger Umwandlungssatz auf das gesamte Altersguthaben (Obligatorium und Überobligatorium) angewendet. Die FUTURA nutzt dieses Modell und sichert die BVG-Mindestleistung über eine Vergleichsrechnung ab.
Sinkt mein Umwandlungssatz bei der FUTURA weiter?
Nach dem kommunizierten Absenkungspfad beträgt der Umwandlungssatz der FUTURA ab 2027 5.2% und bleibt bis 2030 auf diesem Niveau.
Bin ich als heutige Rentnerin oder heutiger Rentner betroffen?
Nein. Laufende Altersrenten werden weiterhin in voller Höhe ausbezahlt. Die Senkung wirkt sich nur auf künftige Neurentnerinnen und Neurentner aus.
Rente oder Kapitalbezug – was ist für mich sinnvoller?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Lebenserwartung, Familienverhältnisse, weitere Einkünfte und steuerliche Überlegungen spielen eine Rolle. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.
Quelle: FUTURA Vorsorge, Merkblatt Umwandlungssatz 2026. Weitere Informationen und aktuelle Kennzahlen finden Sie auf www.futura.ch.