Anwartschaftliche Ehegattenrente
Was ist die anwartschaftliche Ehegattenrente?
Die anwartschaftliche Ehegattenrente ist diejenige Rente, welche mitversichert ist, wenn die versicherte Person stirbt.
Bei Tod vor der Pensionierung kommt (sofern man verheiratet ist oder die:der Hinterbliebene die Bedingungen für eine Lebenspartnerrente erfüllt) die im Vorsorgeausweis berechnete Ehegattenrente zur Auszahlung.
Im Zeitpunkt des Altersrücktritts kann gewählt werden, wie hoch die Anwartschaft für die Zeit nach der Pensionierung sein soll (60%, 80% oder 100%). Eine Erhöhung der anwartschaftlichen Ehegattenrente hat eine lebenslange pauschale Kürzung der persönlichen Altersrente zu Folge und ist unwiderruflich (Kürzung bei einer Anwartschaft von 80% = 6%, bei 100% = 11%).