Koordinationsabzug

Was ist der Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug ist der Abzug, der in der 2. Säule vorgenommen wird, weil man in der 1. Säule bereits versichert ist.

Beispiel (Stand 2026): Wenn der Bruttojahreslohn CHF 80’000 beträgt und der Koordinationsabzug CHF 26’460 ist, dann wird der koordinierte Lohn wie folgt berechnet: CHF 80’000 – CHF 26’460 = CHF 53’540. Dieser koordinierte Lohn ist in der Regel die Grundlage für die Berechnung der Pensionskassenbeiträge. Es steht den der FUTURA angeschlossenen Firmen frei, auch tiefere Koordinationsabzüge festzulegen oder gänzlich auf einen Abzug zu verzichten, um die zweite Säule auszubauen.

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