Scheidung

Was geschieht bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung in der Schweiz wird das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben in der Regel geteilt. Jede:r Ehepartner:in hat grundsätzlich Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe erworbenen Guthabens. Die Teilung erfolgt in Form einer Ausgleichszahlung an die Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto des anderen Partners.

Seit dem 1. Januar 2017 wird das gemeinsame Vermögen auch dann geteilt, wenn einer der Ehegatten bereits eine Invaliden- oder Altersrente der 2. Säule erhält.

Unter bestimmten Voraussetzungen hat auch der:die geschiedene Ehegatte:in Anspruch auf Leistungen aus der Vorsorgeeinrichtung.

Das Gericht ist zuständig für die definitive Festlegung des zu überweisenden Betrages.

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