Teilpensionierung
Was bedeutet eine Teilpensionierung?
Eine Teilpensionierung ist ein schrittweiser Übergang in den Ruhestand, bei dem das Arbeitspensum und das Einkommen stufenweise reduziert werden. Anstatt abrupt aus dem Arbeitsprozess auszuscheiden, können Mitarbeitende ab Alter 58 ihre Arbeitszeit in mehreren Etappen (maximal drei Schritte) verringern und dabei in entsprechendem Umfang Altersleistungen aus der Pensionskasse beziehen. Der erste Teilbezug muss mindestens 20% der Altersleistungen entsprechen. Die Zeitspanne zwischen den Teilpensionierungsschritten muss mindestens ein Jahr betragen.
Zum Beispiel könnte eine Person ihr Arbeitspensum von 100% auf 70% reduzieren und entsprechend 30% ihrer Altersleistungen beziehen. Später könnte sie das Pensum weiter reduzieren und zusätzliche Altersleistungen in Anspruch nehmen. Eine Teilpensionierung kann nur im Einverständnis mit der:dem Arbeitgebenden erfolgen.