Rückgewähr
Was bedeutet die Rückgewähr im Zusammenhang mit freiwilligen Einkäufen?
Falls die Rückgewähr im Vorsorgeplan vorgesehen ist, werden im Fall des Todes der versicherten Person freiwillige Einkäufe an die berechtigten Hinterbliebenen zurückerstattet. Die Begünstigungsordnung ist im Reglement unter Art. 6.6 oder hier zu finden: