Rückgewähr

Was bedeutet die Rückgewähr im Zusammenhang mit freiwilligen Einkäufen?

Falls die Rückgewähr im Vorsorgeplan vorgesehen ist, werden im Fall des Todes der versicherten Person freiwillige Einkäufe an die berechtigten Hinterbliebenen zurückerstattet. Die Begünstigungsordnung ist im Reglement unter Art. 6.6 oder hier zu finden:

ZUR BEGÜNSTIGUNGSORDNUNG

Privacy Einstellungen

Für ein optimales Website-Erlebnis nutzen wir Cookies und weitere Online-Technologien, um personalisierte Inhalte zu zeigen, Funktionen anzubieten und Statistiken zu erheben. Ihr Klick auf „Akzeptieren“ erlaubt uns diese Datenverarbeitung sowie die Weitergabe an Drittanbieter (auch in Drittländern) gemäss unserer Datenschutzerklärung. Cookies lassen sich jederzeit ablehnen oder in den Einstellungen anpassen.

Datenschutzerklärung

Privatsphäre Einstellungen

Dieses Tool hilft Ihnen verschiedene Tags, Tracker und Analyse-Tools auf dieser Webseite auszuwählen oder zu deaktivieren.

Datenschutzerklärung