Todesfallkapital
Was ist das Todesfallkapital?
Wenn beim Tod einer versicherten Person keine Rentenleistungen fällig werden, wird das vorhandene Altersguthaben als einmaliges Todesfallkapital ausbezahlt. Die Begünstigten sind im Vorsorgereglement festgelegt und können unter anderem z. B. Eltern oder Geschwister sein.
Die Begünstigungsordnung ist auch in diesem Kapitel behandelt: siehe «Begünstigungsordnung».
Es ist wichtig, die persönliche Sachlage regelmässig zu prüfen und gegebenenfalls eine Begünstigungserklärung einzureichen, um sicherzustellen, dass das Guthaben gemäss den eigenen Wünschen verteilt wird.