Begünstigungsordnung

Wer bekommt das versicherte Todesfallkapital, wenn ich sterbe?

Anspruch auf das volle Todesfallkapital haben, unabhängig vom Erbrecht:

a) der Ehegatte oder die Ehegattin der versicherten Person; bei dessen Fehlen

b) die rentenberechtigten Kinder; bei deren Fehlen

c) die natürlichen Personen, die von der versicherten Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind oder die unverheiratete Person, die mit der unverheirateten versicherten Person in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat; bei deren Fehlen

d) die übrigen Kinder der versicherten Person; bei deren Fehlen

e) die Eltern oder Geschwister der versicherten Person.

Sind keine der unter lit. a bis e erwähnten Personen vorhanden, wird das halbe Todesfallkapital an die übrigen gesetzlichen Erb:innen zu gleichen Teilen, unter Ausschluss des Gemeinwesens, ausgerichtet.

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