Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn für die obligatorische BVG-Unterstellung?

Der Mindestjahreslohn, die so genannte BVG-Eintrittsschwelle, beträgt CHF 22’680 (Stand 2026). Die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität läuft ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Das Alterssparen beginnt am 1. Januar nach Erreichen des 24. Altersjahres.

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