Grenzbeträge
Was bedeuten die Grenzbeträge und wie hoch sind sie?
Grenzbeträge sind festgelegte Schwellenwerte, die in der beruflichen Vorsorge (BVG) eine zentrale Rolle spielen. Sie bestimmen, ab wann und in welchem Umfang eine versicherte Person gemäss Gesetz in der Pensionskasse versichert ist. Die wichtigsten Grenzbeträge im Jahr 2026 sind die Folgenden:
- BVG-Eintrittsschwelle: CHF 22’680
Wer ein Jahreseinkommen unterhalb dieser Schwelle erzielt, ist nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert.
- BVG-Koordinationsabzug: CHF 26’460
Dieser Betrag wird in der gesetzlichen Minimallösung vom Jahreseinkommen abgezogen, um den sogenannten koordinierten Lohn zu berechnen – also den Lohnanteil, der tatsächlich versichert wird. Der Koordinationsabzug berücksichtigt, dass ein Teil des Einkommens bereits durch die AHV/IV abgedeckt ist.
- max. anrechenbarer AHV-Lohn: CHF 90’720
Einkommensteile über diesem Betrag sind im Rahmen der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht versichert. Darüberhinausgehende Löhne können jedoch im überobligatorischen Teil versichert werden.
Diese Grenzbeträge werden regelmässig, in der Regel alle 2 Jahre, angepasst, um der Lohn- und Preisentwicklung Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund verändern sich auch ohne anderweitige Einflüsse (Lohn-, Beschäftigungsgrad- oder Vorsorgeplanänderung) in diesem Rhythmus Ihre Beiträge und die voraussichtlichen Altersleistungen.
Wichtig: Bei überobligatorisch ausgerichteten Vorsorgeplänen können diese Grenzbeträge abweichend davon festgelegt werden. Die Personalvorsorgekommission (Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenvertreter:in Ihres Unternehmens) definiert die versicherten Löhne und Leistungen. Auf Ihrem Vorsorgeausweis ist ersichtlich, welcher Spar- bzw. Risikolohn versichert ist.