Stellenwechsel

Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben bei einem Stellenwechsel?

Bei einem Stellenwechsel wird das Vorsorgeguthaben auf die Pensionskasse der:des neuen Arbeitgebenden übertragen. Alternativ kann es auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen werden.

Die versicherte Person hat mitzuteilen, wohin das Kapital überwiesen werden muss. Bleibt die Meldung aus, wird nach 6 Monaten automatisch ein Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung eröffnet.

Der Antrag auf Barauszahlung (Übertragung des Geldes auf ein privates Konto) kann unter bestimmten Voraussetzungen gestellt werden (siehe unter «Auswandern»).

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