Obligatorische BVG-Versicherung
Wer ist obligatorisch versichert?
Obligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmenden, die mindestens 17 Jahre alt sind und ein jährliches Einkommen von mehr als CHF 22’680 (Stand 2025) haben. Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag sind sie gegen Invalidität und Tod versichert, ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag beginnt zusätzlich das Alterssparen.