Eine Pensionierung steht an
Hier erfahren Sie, was zu tun ist. In der Download-Box sind die notwendigen Formulare oder Merkblätter für Sie bereit.
Hier erfahren Sie, was zu tun ist. In der Download-Box sind die notwendigen Formulare oder Merkblätter für Sie bereit.
Die ordentliche Pensionierung erfolgt per Vollendung des ordentlichen AHV-Rentenalters. Die Versicherten erhalten automatisch einige Monate vor der ordentlichen Pensionierung ein Antwortformular, mit welchem sie uns die gewünschte Bezugsart mitteilen können.
Es besteht keine Meldefrist bei Kapitalbezug.
Freiwillige Einkäufe aus den letzten drei Jahren vor Pensionierung können nicht in Kapitalform bezogen werden. Die zuständige Steuerbehörde entscheidet, ob ein teilweiser Kapitalbezug möglich ist.
Für vorzeitige und Teilpensionierungen füllen Sie bitte ebenfalls das Formular «Pensionierungsmeldung» aus und senden Sie uns dies ca. drei Monate vor gewünschtem Pensionierungs-Zeitpunkt zu.
Ein vorzeitiger Rentenbezug hat eine Kürzung des Umwandlungssatzes zur Folge.